BEM
Wie kann man langzeiterkrankte Mitarbeitende wiedereingliedern?
Mitarbeitende, die sechs Wochen arbeitsunfähig krank waren, haben die Möglichkeit, an einer betrieblichen Wiedereingliederung teilzunehmen. Der Gesamtbetriebsrat geht auf diese Mitarbeitenden zu und bieten ihnen ein Gespräch an. Wenn der/ die Mitarbeitende das Gesprächsangebot annimmt, spricht der GBR zunächst mit ihm/ ihr „unter vier Augen“. Im Anschluss klärt der GBR mit dem Regionalen Personalleiter und der Führungskraft, ob und welche Möglichkeiten der Wiedereingliederung des Mitarbeitenden in Frage kommen.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den letzten 12 Monaten mehr als 42 Tage arbeitsunfähig erkrankt waren.
Beteiligte
Führungskraft, Regionaler Personalleiter, Gesamtbetriebsrat
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Claudia Pasewalk, Tel. 0172 – 8198119, claudia.pasewalk@aramark.de
Dirk Nowaczyk, Tel. 0173 – 6517943, dirk.nowaczyk@aramark.de